Praneatal Medizin und Genetik Düsseldorf
Deutsch English

Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft
PD Dr. med. P. Kozlowski
Dr. med. R. Stressig
Dr. med. S. Körtge-Jung
Dr. med. R. Hammer
Dr. med. H. J. Siegmann
Dr. med. S. Fröhlich
Dr. med. D. Jakubowski
Dr. med. K. Haug
Dr. med. G. Bizjak*
Dr. med. J. Ritgen*

Graf-Adolf-Straße 35
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211-3 84 57-0
Fax: 0211-3 84 57-33
institut@praenatal.de

Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel.: 0221-9 77 60-0
Fax: 0221-9 77 60-33
institut@praenatal.de

*privatärztlich bzw. angestellt

Häufig gestellte Fragen


Wie viele Ultraschalluntersuchungen sollten in einer Schwangerschaft gemacht werden?

Bei komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf sehen die Richtlinien der Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vor. Die erste zwischen 9 und 12 SSW, die zweite zwischen 19 und 22 SSW, die dritte zwischen 29 und 32 SSW. Bei Risikoschwangerschaften oder bei Verdacht auf Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes können jedoch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in einem Zentrum für praenatale Diagnostik notwendig werden. Schwangere, die ein besonderes Bedürfnis nach Sicherheit haben, können weiterführende Ultraschalluntersuchungen auf eigene Kosten durchführen lassen.


Wie sicher können praenataldiagnostische Untersuchungen eine Erkrankung meines Kindes ausschließen?

Chromosomenanalysen können die häufigsten zufälligen Chromosomenanomalien mit hoher Sicherheit ausschließen. Auch bestimmte Erbkrankheiten können durch eine gezielte Suche sehr sicher ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zahlreiche Erkrankungen, die mit den heutigen Methoden nicht nachgewiesen werden können. Keine Untersuchungsmethode kann ein Garantie für ein gesundes Kind geben. Mit Hilfe des Ultraschalls können viele Fehlbildungen und funktionelle Organstörungen frühzeitig erkannt werden. Die Qualität dieser Untersuchungen ist jedoch stark von der Qualität des Ultraschallgerätes und der Erfahrung des Untersuchers abhängig. Auch hier gilt: ein unauffälliger Ultraschallbefund gibt keine Garantie für ein gesundes Kind.


Ist die Fruchtwasseruntersuchung schmerzhaft?

Die meisten Frauen berichten von einem leichten Ziehen und einem Fremdkörpergefühl im Bauch, ähnlich einem Regelschmerz. Der Eingriff wird als nicht-schmerzhaft geschildert.


Wann ist eine invasive Diagnostik sinnvoll?

Wenn die Schwangere sicher ausschließen möchten, dass ihr Kind an einer der bekannten Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) oder einem bestimmten genetischen Defekt erkrankt ist, müssen die Chromosomen der kindliche Zellen untersucht werden. Diese können nur durch Punktion, d.h durch einen kleinen Eingriff durch den Bauch der Mutter gewonnen werden.


Ist der PCR-Schnelltest genauso sicher wie das Endergebnis aus Zellkultur?

Der Schnelltest kann die häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomien 13, 18 und 21 -"Down-Syndrom" ) mit sehr hoher Sicherheit ausschließen. Strukturelle Veränderungen und seltene Anomalien können erst durch die mikroskopische Auswertung der Langzeit-Zellkulturen ausgeschlossen werden.


Warum wird mir bei der Nackendichtenmessung (Ersttrimester-Screening) auch Blut abgenommen?

Neben der Breite der sogenannten Nackendichte, gibt es auch zwei Stoffe im mütterliche Blut (den Eiweißstoff PAPP-A und das Hormon ß-HCG), die für eine Risikoberechnung hinsichtlich bestimmter Chromosomenanomalien herangezogen werden können. Unter Berücksichtigung dieser Blutwerte verbessert sich die Genauigkeit der Risikoberechnung noch. Nach eingehender Beratung entscheidet die Schwangere selbst, ob sie dieses zusätzliche Angebot nutzen möchte.


Kann die Nackendichtenmessung (Ersttrimester-Screening) eine Chromosomenanomalie ausschließen?

Nein, die NT-Messung erlaubt nur eine Risikoabschätzung! Schwangere, die eine sichere Information über Chromosomenstörungen wie das Down-Syndrom haben wollen, sollten besser eine Chromosomenanalyse aus Fruchtwasser oder Plazentagewebe in Betracht ziehen.


Können rhesus-negative Schwangere auch eine invasive Diagnostik vornehmen lassen?

Ja, wenn sie nach dem Eingriff mit Anti-D-Immunglobulinen geimpft werden. Denn bei einer Punktion zur Fruchtwasser- oder Chorionzottenentnahme können geringe Mengen des kindlichen Blutes in den mütterlichen Kreislauf gelangen. Dadurch kann es zu einer Antikörperbildung gegen rhesus-positive Blutkörperchen kommen, was für das Kind lebensbedrohliche Folgen haben kann.


Warum wird eine Selbstzahlerleistung unseres Hauses zu einem niedrigeren Preis angeboten, als der in einer Privatversicherten-Rechnung genannte Endbetrag?

  1. Auch bei Liquidationen für Privatversicherte sind durch die unterschiedliche Anwendung des Gebührenrahmens, der sich bei ärztlichen Leistungen zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen des Grundbetrages bewegt, erhebliche Unterschiede möglich. Nach der Musterberufsordnung hat der liquidierende Arzt auf die Vermögensverhältnisse des zahlungspflichtigen Patienten Rücksicht zu nehmen. Die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse bedeutet, dass sowohl nach oben als auch nach unten Anpassungen möglich sind.
  2. Patientinnen und Patienten, die Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen, sind in aller Regel Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung erforderlichen Einkommensdimensionen werden oftmals nicht erreicht. Dies bedeutet auch, dass in den meisten Fällen keine durch vorherige Beitragszahlung erworbenen Erstattungsansprüche gegenüber einem privaten Krankenversicherer bestehen. Nach unserer Auffassung ergibt sich demnach auch hier aus dem in Absatz 1 aufgeführten eine Honorarminderung.
  3. Bei den meisten in unserem Hause angebotenen Selbstzahlerleistungen ist eine Erstattungsmöglichkeit nach §12 Band V des Sozialgesetzbuches nicht gegeben. Auch aus dieser Tatsache ergibt sich nach allgemeiner Auffassung die Pflicht, besondere Sorgfalt bei der Festlegung der Honorarhöhe walten zu lassen.