Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft
PD Dr. med. P. Kozlowski
Dr. med. R. Stressig
Dr. med. S. Körtge-Jung
Dr. med. R. Hammer
Dr. med. H. J. Siegmann
Dr. med. S. Fröhlich
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*privatärztlich bzw. angestellt

Bei komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf sehen die Richtlinien der Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vor. Die erste zwischen 9 und 12 SSW, die zweite zwischen 19 und 22 SSW, die dritte zwischen 29 und 32 SSW. Bei Risikoschwangerschaften oder bei Verdacht auf Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes können jedoch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in einem Zentrum für praenatale Diagnostik notwendig werden. Schwangere, die ein besonderes Bedürfnis nach Sicherheit haben, können weiterführende Ultraschalluntersuchungen auf eigene Kosten durchführen lassen.
Chromosomenanalysen können die häufigsten zufälligen Chromosomenanomalien mit hoher Sicherheit ausschließen. Auch bestimmte Erbkrankheiten können durch eine gezielte Suche sehr sicher ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zahlreiche Erkrankungen, die mit den heutigen Methoden nicht nachgewiesen werden können. Keine Untersuchungsmethode kann ein Garantie für ein gesundes Kind geben. Mit Hilfe des Ultraschalls können viele Fehlbildungen und funktionelle Organstörungen frühzeitig erkannt werden. Die Qualität dieser Untersuchungen ist jedoch stark von der Qualität des Ultraschallgerätes und der Erfahrung des Untersuchers abhängig. Auch hier gilt: ein unauffälliger Ultraschallbefund gibt keine Garantie für ein gesundes Kind.
Die meisten Frauen berichten von einem leichten Ziehen und einem Fremdkörpergefühl im Bauch, ähnlich einem Regelschmerz. Der Eingriff wird als nicht-schmerzhaft geschildert.
Wenn die Schwangere sicher ausschließen möchten, dass ihr Kind an einer der bekannten Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) oder einem bestimmten genetischen Defekt erkrankt ist, müssen die Chromosomen der kindliche Zellen untersucht werden. Diese können nur durch Punktion, d.h durch einen kleinen Eingriff durch den Bauch der Mutter gewonnen werden.
Der Schnelltest kann die häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomien 13, 18 und 21 -"Down-Syndrom" ) mit sehr hoher Sicherheit ausschließen. Strukturelle Veränderungen und seltene Anomalien können erst durch die mikroskopische Auswertung der Langzeit-Zellkulturen ausgeschlossen werden.
Neben der Breite der sogenannten Nackendichte, gibt es auch zwei Stoffe im mütterliche Blut (den Eiweißstoff PAPP-A und das Hormon ß-HCG), die für eine Risikoberechnung hinsichtlich bestimmter Chromosomenanomalien herangezogen werden können. Unter Berücksichtigung dieser Blutwerte verbessert sich die Genauigkeit der Risikoberechnung noch. Nach eingehender Beratung entscheidet die Schwangere selbst, ob sie dieses zusätzliche Angebot nutzen möchte.
Nein, die NT-Messung erlaubt nur eine Risikoabschätzung! Schwangere, die eine sichere Information über Chromosomenstörungen wie das Down-Syndrom haben wollen, sollten besser eine Chromosomenanalyse aus Fruchtwasser oder Plazentagewebe in Betracht ziehen.
Ja, wenn sie nach dem Eingriff mit Anti-D-Immunglobulinen geimpft werden. Denn bei einer Punktion zur Fruchtwasser- oder Chorionzottenentnahme können geringe Mengen des kindlichen Blutes in den mütterlichen Kreislauf gelangen. Dadurch kann es zu einer Antikörperbildung gegen rhesus-positive Blutkörperchen kommen, was für das Kind lebensbedrohliche Folgen haben kann.