Ultraschall-Feindiagnostik
Organ-Sonographie - Echokardiographie - Wachstums- und Dopplerkontrolle - 3D-/4D-Ultraschall
Die Ultraschalluntersuchung ist eine nebenwirkungsfreie Methode zur bildlichen Darstellung des Ungeborenen. Zwischen 20 und 21 SSW können wir einen eingehenden Organ-Ultraschall durchführen. Dieser ist wesentlich umfangreicher ist als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben speziellen Geräten erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers.
Bei guten Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, dauert eine umfassende Ultraschalluntersuchung etwa 30 bis 40 Minuten.
Die Ultraschall-Diagnostik kann niemals alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und bei weitem nicht alle Krankheiten eines Menschen aufzeigen.
Sie gibt jedoch Aufschluss über alle darstellbaren Organe und Merkmale des ungeborenen Kindes, die Funktion des kindlichen Herzens oder das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen.
In erster Linie dient diese umfassende Untersuchung dazu, bei Auffälligkeiten in der Vorsorge eine exakte Diagnose zu stellen und Risikoschwangerschaften zu begleiten.
Wird eine Erkrankung oder Fehlbildung Ihres Kindes festgestellt, so können wir gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf (z.B. weitere Diagnostiken oder Therapiemöglichkeiten) oder die Geburt (z.B. Einbindung weiterer Spezialisten, Auswahl der Entbindungsklinik) ableiten.
Ihr Frauenarzt entscheidet, ob ein Überweisungsgrund für die Ultraschall-Feindiagnostik vorliegt. Andernfalls können Sie diese Untersuchung selbstverständlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
- Organ-Sonographie
Die spezielle Organ-Sonographie wird nur bei bestimmten Indikationen veranlasst.
Zum Beispiel
- bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind haben
- bei Erbkrankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können (zum Beispiel Diabetes mellitus)
- wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
- bei familiärer Belastung mit möglicherweise vererbten Erkrankungen
- bei Problemen während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes
- bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Frauenarzt
Bei bestehender Indikation und entsprechender Überweisung Ihres Frauenarztes werden die Kosten der von uns durchgeführten Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Wir führen den Organ-Ultraschall aber auch als Selbstzahlerleistung durch.
- Echokardiographie
Ein Bestandteil der weiterführenden Organ-Diagnostik ist die Echokardiographie. Diese Beurteilung des kindlichen Herzens und der großen Blutgefäße ist (mehr noch als die Beurteilung eines jeden anderen Organsystems) davon abhängig, wie qualifiziert und erfahren der Untersucher ist.
Im Rahmen der Echokardiographie kontrollieren wir:
- Lage, Größe und Symmetrie des Herzens
- Anatomie der Herzstrukturen
- Funktion der Herzklappen und -kammern
- Schlagfrequenz des Herzens
- Lage der großen arteriellen und venösen Gefäße
Das Herz und das Kind sind permanent in Bewegung, sodass das Erfassen kleiner Strukturen häufig sehr schwierig ist. Es ist beispielsweise möglich, dass ein sehr kleines Loch in der Herzscheidewand des Kindes nicht erkannt werden kann. Dank der zunehmenden Verbesserung der Geräte und durch die Qualifizierung besonderer Ärzte kann jedoch ein Großteil der Herzfehlbildungen bereits zwischen 13. und 14. SSW erkannt bzw. ausgeschlossen werden.
Die endgültige Beurteilung des Herzens, seiner Funktion und der Blutflüsse, erfolgt jedoch erst zwischen 19. und 21. SSW und sollte in der Regel mit der 22./23. SSW abgeschlossen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft ist die Diagnostik häufig durch die ungünstige Lage des Kindes sowie durch die schlechte Schalldurchlässigkeit der Rippen beeinträchtigt. - Wachstums- und Dopplerkontrollen
Eine Wachstums- und Dopplerkontrolle ist begründet bei:
- Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
- Verminderter Fruchtwassermenge Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
- Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
- Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung Blutgruppenunverträglichkeit
- Schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter (zum Beispiel Bluthochdruck, Praeeklampsie, Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
- bestimmten Infektionen (zum Beispiel Ringelröteln)
- Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- Mehrlingsschwangerschaften
Die Doppler-Untersuchung kann zu Ihrer Beruhigung beitragen, wenn sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigt. Zum Beispiel wenn ein Kind für das Schwangerschaftsalter zu klein ist und sich die Versorgung des Kindes dennoch als gut darstellt. Sie hilft uns aber auch, frühzeitig Situationen zu erkennen, in denen Handlungsbedarf besteht. Dabei kann eine intensive vorgeburtliche Betreuung oder in Einzelfällen eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.
- 3D-/4D-Ultraschall
Immer mehr werdende Eltern interessieren sich auch für die Möglichkeiten des 3D/4D-Ultraschalls. Dabei steht sicher das faszinierende Bild im Vordergrund. Wir sehen in diesem modernen Verfahren jedoch in erster Linie eine Ergänzung bei speziellen Fragestellungen.
Aus diesem Grund setzen wir die 3D/4D-Darstellung besonders dann ein, wenn wir dadurch zusätzliche diagnostische Hinweise erwarten können und es die Untersuchungsbedingungen zulassen.