Aktuelles
In diesem Kapitel finden Sie aktuelle Meldungen aus unserer Praxis und der Pränatalmedizin.
Wichtiger Hinweis zum Verbot von „Baby-TV“
3- und 4D-Ultrasachalluntersuchungen, die nicht ausschließlich der medizinischen Abklärung dienen (= Baby-TV/Baby-Fernsehen) dienen, dürfen gemäß Strahlenschutzverordnung ab dem Jahr 2021 nicht mehr durchgeführt werden. Alle von uns durchgeführten Ultraschalluntersuchungen sind davon NICHT betroffen.
Die Meldung zum Verbot von „Baby-TV“ beziehungsweise „Baby-Fernsehen“ ab 2021 sorgt für Verunsicherung. Diese ist jedoch völlig unbegründet. In der jahrzehntelangen intensiven Forschungsarbeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass eine Gesundheitsbelastung für den Fötus durch eine Ultraschalluntersuchung besteht. Um dennoch zur höchsten Sicherheit die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten, werden mit der neuen Strahlenschutzverordnung (zum 31.12.2018 in Kraft getreten) ab dem Jahr 2021 Anwendungen von Ultraschallgeräten, die nicht ausschließlich medizinischen Zwecken dienen, untersagt. Das bedeutet, dass nur das sogenannte „Baby-Fernsehen“, bei dem der Ultraschall des Feten im Sinne einer „Eventveranstaltung“ eingesetzt wird, nicht mehr zur Anwendung kommt.
Lesen Sie dazu die offizielle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz in der Medizin.
DEGUM Stellungnahme: Neue Strahlenschutzverordnung 28.02.2019